27. Heilbronner Aufzugstage 02./03.03.2010 an der Technischen Akademie Heilbronn.
Aktuelle Anf orderungen an Aufzugsanlagen, Sicherheit, Baurecht, Brandschutz
Aktueller Stand der Regelwerke „Neue Europäische Richtlinien und Normen“ war das einleitende Thema der Aufzugstage, vorgetragen von Dr. Gerhard Schiffner. Die neue Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG ist am 29.12.2009 verbindlich in Kraft getreten. Die erste Ausgabe des Leitfadens zur neuen Maschinenrichtlinie ist von der Europäischen Kommission veröffentlicht worden. Personen- oder Lastenaufzüge, die vorab als Bauaufzüge genutzt werden sollen, sind der MRL zuzuordnen, das heißt, eine Vorabnahme nach nationalem Recht ist nicht mehr möglich. Die Empfehlung lautet, diese Aufzüge sofort nach Aufzugsrichtlinie in Verkehr zu bringen.
Plattformlifte werden zur Zeit aufgrund des Fehlens einer harmonisierten Norm nur nach MRL über eine Baumusterprüfung in Verkehr gebracht. Personenaufzüge mit einer Geschwindigkeit </= 0,15 m/s unterliegen der MRL. In diesem Jahr soll der erste Entwurf für die Überarbeitung der Aufzugsrichtlinie vorliegen. Der Einbau von temporären Schutzräumen soll erleichtert werden. Schutzeinrichtungen gegen unkontrollierte Bewegungen aus der Haltestelle werden Regel der Technik.
Die Änderung A3 der EN 81-1 und EN 81-2 werden für alle neuen Aufzüge, die ab Juli 2011 in Verkehr gebracht werden verbindlich. Wichtige Punkte beinhalten u.a.: - Einschränkung des Anwendungsbereiches auf Aufzüge mit v > 0,15 m/s - Zusätzliche Anforderungen an - verliersichere Verbindungselemente von Schutzabdeckungen - Anhalte- und Nachreguliergenauigkeit - Schutzeinrichtungen zur Begrenzungunbeabsichtigter Bewegungen in den Haltestellen mit offenen Türen.
Dipl.-Ing. Ernst-August Siekhans referierte zum Thema „Technische Regeln für Aufzüge“. Die dargestellte Entwicklung von Schadens- und Unfallmeldungen zeigt, dass sowohl tödliche Verletzungen und Unfälle mit Personenschäden nicht gegen 0 tendiere. Von den in 2008 ca. 488400 geprüften Aufzugsanlagen weisen lediglich ca. 50 % keine Mängel auf. Auf zweiTechnische Regeln für Betriebssicher-heit, die TRBS 3121 und 1201 T. 4 wies der Referent besonders hin. Diese konkretisieren die BetrSichV hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Schutzmaßnahmen. Anhand von beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Vorschriften der BetrSichV einhält. Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine andere Lösung, so hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen.
Dipl.-Ing. Gerd Gröger stellte die Anforderungen des Baurechts an Aufzüge in einzelnen Bundesländern gegenüber. Die Bauordnungen der Länder orientieren sich an der Musterbauordnung (MBO) und anderen Musterregelungen der ARGEBAU. Die Mustervorschriften sind im Informationssystem der Bauministerkonferenz unter www.is-argebau.de für jeden einsehbar. Sachsen (§39 SächsBO), Sachsen-Anhalt (§38 BauO LSA) und Thüringen (§37 ThürBO) gehen bei den bauaufsichtlichen Anforderungen mit §39 der MBO konform.
Einen praxisnahen Vortrag zum Thema „Feuerwehraufzüge“ hielt Dipl.-Ing. Dirk Preißl von der Berufsfeuerwehr Düsseldorf. Aufzüge inlc. Feuerwehraufzüge unterliegen nicht den Technischen Prüfverordnungen der Länder, sie unterliegen der Aufzugsverordnung und der TRA. Gegenstand der TRA ist es aber nicht, die spezifischen Vorgaben für den sicherheitstechnisch relevanten Betrieb als Feuerwehraufzug zu prüfen. In der Regel wird so der Feuerwehraufzugbetrieb mit allen integrierten technischen Anlagen wie Notstromversorgung, BMA, Lüftungsanlage, Türansteuerungen zur Aufrechterhaltung des Überdruckes nicht kontrolliert. Bei den 90 Feuerwehraufzügen in düsseldorf mußten bei Überprüfungen ca. 25 % der Anlagen aufgrund sicherheitstechnischer Mängel als Feuerwehraufzug außer Betrieb genommen werden. Weitere 50-60% der anderen Feuerwehraufzüge wiesen Mängel auf, die abgestellt werden müssen. Eine Vermutung bei anderen Standorten liegt nah. Die Ausfürungskriterien für den Bau und Betrieb von Feuerwehraufzügen im Stadtgebiet Düsseldorf ist unter www.duesseldorf.de für Interessierte nachlesbar.
Dr.-Ing. Tobias Brendel faßte die Innovationen auf der interlift 2009 in seinem Vortrag unter dem Gesichtspunkt der Energieeffizienz zusammen.
Leuchtmittel mit Energiesparanspruch
Technische Kommunikation. Einen interessanten Einblick in die standardisierte Vernetzung von Aufzugskomponenten gab Dipl.-Ing. Jörg Hellmich. „Aufzüge werden immer komplexer und sind mit einer Vielzahl elektronischer Baugruppen ausgestattet. Um Informationen austauschen zu können, müssen diese Baugruppen über einen Feldbus vernetzt werden. Europäische Komponentenhersteller haben sich für den CAN Bus alsFeldbus für Aufzüge entschieden. Für die Kommunikation wurde die gemeinsame Sprache CANopen-Lift bzw. CANopen CiA-417 entwickelt. Die Standardisierung der Kommunikation ermöglicht es, die Parameter aller angeschlossenen Geräte auszulesen. Diese können geändert, archiviert oder zurückgeschrieben werden. Der Techniker ist über den Zustand aller Geräte informiert und kann außerdem die Parameter für ähnliche Anlagen nutzen. Die Ferndiagnose ist möglich, wenn der Aufzug über ein Gateway mit dem Internet verbunden ist. In Zukunft werden die Komponenten eines Aufzuges über standardisierte Busanschlüsse verfügen. Solch eine Vernetzung gestattet eine einfache Anbindung an die Gebäudeleitebene. Die Sicherheit der Aufzüge wird erhöht, weil die Geräte sich gegenseitig überwachen können. Die Normungs- und Zertifizierungsarbeit erledigt die Organisation CAN in Automation (CiA)“.
Einen für die anwesenden Techniker interessanten Vortrag hielt Dr.-Ing. Stephan Rohr von der ThyssenKrupp Aufzugswerke GmbH zum Thema „Rückspeisende Umrichter im unteren Leistungsbereich“. Unter Betrachtung der VDI 4707 wies er nach, dass rückspeisende Frequenzumrichter mit kleiner Leistung konkurrenzfähig im Vergleich zu nicht rückspeisefähigen Frequenzumrichter bei Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus eingesetzt werden können.
Über Erfahrungen mit brandgeprüften Schachttüren nach EN 81-58 sprach Ing. Markus Hößle von der Fa. WITTUR GROUP.
Über Anforderungen an Aufzüge, die zur Evakuierung von Gebäuden genutzt werden, aber nicht direkt durch das Feuer beeinflusst werden, sprach Dipl.-Ing. Roger Martinelli. Er gibt Denkanstöße zur dezentralisierten Verteilung der Aufzüge im Gebäude. Dadurch ist es möglich, im Brandfall Aufzüge zu benutzen, die nicht durch Feuer beeinflußt werden. Das erhöht die Sicherheit und Geschwindigkeit der Evakuierung. Im Einzelfall gilt es unter Berücksichtigung des Kosten/Nutzen Faktors und des Sicherheitsaspektes eine Lösung aufzuzeigen.
Wohin führt die DIN EN 81-41 ? Vertikale Plattformlifte nach Maschinen Richtlinie“ überschrieb Ing. Anton Marschall seinen Vortrag zu einem aktuellen Thema. Aktuell auch deshalb, weil immer mehr Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die vertikalen Plattformaufzüge als Hilfsmittel nutzen. Die neue Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG schafft eine Abgrenzung zwischen „Aufzügen“ und „Hebezeugen“. In Artikel 24 sind die Änderungen der Richtlinie 95/16/EG (Aufzugsrichtlinie) festgelegt, wonach die Aufzugsrichtlinie „nicht für Hebezeuge mit einer Fahrgeschwindigkeit von bis zu 0,15 m/s gilt“. In Pkt. 4 und 6 sind grundlegende Sicherheitsanforderungen zur Ausschaltung der durch Hebevorgänge bzw. durch das Heben von Personen gedingte Gefährdungen festgelegt. Folgende Normen wurden vom CEN/TC10 speziell für o.g. Maschinen entwickelt: - EN 81-40 „Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn für Behinderte - prEN 81-41 „Vertikale Plattformaufzüge für Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit“ Die Entwicklung der Norm EN 81-41 ist noch nicht beendet. Dabei werden noch viele Fragen, wie z.B. Vorhergesehene Benutzung durch Kinder, Absturz von Personen in den Schacht (Schürze), oben offener Schacht und Fahrkorb, Nutzfläche der Plattform für Behinderte und Begleitperson diskutiert. Nichts destot Totz besteht ein großes Interesse nach diesem einheitlichen Standard für „ Vertikale Plattformaufzüge“. Hier kommt es darauf an, die richtige technische Lösung zu finden.
Sehr informativ war der Vortrag von Dipl.-Ing. York Grabietz zu Erfahrungswerten bei der „Verwendung von Dübeln in Aufzugsschächten“ und unterschied dabei mittig geführte und Rucksack-Aufzüge.
Das Thema Wartungsverträge birgt bei intensiver Betrachtung vor allem für Betreiber viele Fragestellungen. Dr. Sebastian Roling referierte zum Thema „Durchsetzung und typische Rechtsfragen bei Wartungsverträgen“. Dabei ging er insbesondere auf Verjährungsfristen, Gesamtlaufzeiten und der Übertragbarkeit von Wartungsverträgen bei Veräußerungen der Immobilie ein.
Die Podiumsdiskussionen mit den Referenten am Ende der Veranstaltung endeten in einem intensiven Erfahrungsaustausch.
Die Themen konnten wir wie immer nur kurz anreißen. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
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