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LIFTplan Ingenieurgesellschaft mbH Aufzugtechnik Fördertechnik Lagertechnik
Beratung Planung Bauüberwachung

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Aufzüge individuell
in Technik und Design

Betreiberpflichten von Personenaufzugsanlagen

Betriebsaufsicht

Personenbefreiung

Wartung und Instandsetzung

Beauftragte Person

Bestellen Sie eine beauftragte Person (ehemals Aufzugswarter) zur regelmäßigen Betriebsaufsicht Ihres Aufzuges. Jede Kontrolle ist zu protokollieren. Stellen Sie die regelmäßige Unterweisung der beauftragten Person sicher.

Notrufbereitschaft

Sie müssen funktionierende und wirksame  technische Systeme bereitstellen, die eine schnelle und wirkungsvolle Kontaktaufnahme mit einer eingeschlossenen Person ermöglichen. Wenn dieses System nicht funktioniert, darf der Aufzug nicht betrieben werden.

Wiederkehrende Prüfungen

Stellen Sie die wiederkehrende Prüfung Ihrer Aufzugsanlage durch eine zugelassene Überwachungsstelle sicher. Hauptprüfungen finden in der Regel aller zwei Jahre statt. Zwischenprüfungen ebenfalls zweijährlich zwischen den Hauptprüfungen.

Dokumentation

Folgende Informationen sind entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) den Aufzugsbenutzern vor Ort zur Verfügung zu stellen:
-  Die im Brandfall zu benutzenden Zugangswege und
   Evakuierungsmaßnahmen (denn der Aufzug darf im
   Brandfall nicht benutzt werden)
-  Name und Telefonnummer der beauftragten Person
   bzw. des Instandhaltungsunternehmens.

Organisatorische Maßnahmen

Hilfeleistende sind regelmäßig zu unterweisen. Die Herstellerhinweise zur Personenbefreiung in der Anlagendokumentation sind zu beachten. Es sind regelmäßige Übungen zur Personenbefreiung durchzuführen.

Wartung

Eine regelmäßige Wartung des Aufzuges durch eine Fachfirma muß gewährleistet sein. Diese Wartung dient dem  Erhaltung der Sicherheit des Aufzuges, der Erhöhung der Verfügbarkeit und dem Werterhalt Ihres Aufzuges.

 

Für den Leistungsumfang der wöchentlichen Betriebsaufsicht erstellen Sie eine Arbeitsanweisung.

Reaktion auf Notrufe
Auf Notrufe aus dem Fahrkorb muß in angemessener Zeit reagiert werden.

Werden bei der Betriebsaufsicht sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, veranlassen Sie umgehend die Stilllegung des Aufzuges und die Instandsetzung durch eine Fachfirma.

 

Zugang
Der Zugang zu Ihrem Gebäude und zum Aufzug muß Hilfeleistenden jederzeit gewährleistet sein. Stellen Sie den Zugang zu allen Teilen der Aufzugsanlage sicher.

 

© Herausgeber: ® LIFTplan Ingenieurgesellschaft mbH letzte Aktualisierung Dienstag, 25. Oktober 2011
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